Wunschkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Online-Dienst

    Wunschkennzeichen beantragen

    ID: L100008_395639865

    Beschreibung

    Sie haben hier die Möglichkeit Ihr Wunschkennzeichen online zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    SG Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenfelser Straße 46 a-c

    06217 Merseburg

    Merseburg, Freiligrathstraße

    Bus: Merseburg, Freiligrathstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Bus: Merseburg, Haekelstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen. Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:  Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1831

    Fax: 03461 40-1848

    Formulare

    Stichwörter

    Auto, abmelden, ummelden, KFZ, Zulassung, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

    Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Hinweise für Saalekreis: Hinweis zum Online-Antrag

    Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern in jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS sowie die Zahlenkombination 88. Bei SK ist zusätzlich die Vergabe der Buchstabenkombination IN unzulässig.

    Für Saison-/Historie-/Elektrokennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach den Unterscheidungszeichen SK-; MQ- (Bsp. SK-AB12H, MQ-BC23E, SK-A123E, MQ-B234H) sowie maximal drei Zeichen nach den Unterscheidungszeichen MER-; QFT- (Bsp. MER-AB1H; QFT-BC2E, MER-A12H, QFT-B23E) zur Verfügung (Ausgestaltung der Kennzeichen richtet sich nach Anlage 4 der FZV).

    Bei der Nutzung des Online-Dienstes geben Sie in den unten vorgesehenen Feldern ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.

    Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern in jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS sowie die Zahlenkombination 88. Bei SK ist zusätzlich die Vergabe der Buchstabenkombination IN unzulässig.

    Für Saison-/Historie-/Elektrokennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach den Unterscheidungszeichen SK-; MQ- (Bsp. SK-AB12H, MQ-BC23E, SK-A123E, MQ-B234H) sowie maximal drei Zeichen nach den Unterscheidungszeichen MER-; QFT- (Bsp. MER-AB1H; QFT-BC2E, MER-A12H, QFT-B23E) zur Verfügung (Ausgestaltung der Kennzeichen richtet sich nach Anlage 4 der FZV).

    Bei der Nutzung des Online-Dienstes geben Sie in den unten vorgesehenen Feldern ein "?" (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)