Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung beantragen

    Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann muss der Grundriss neu erfasst werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

    Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

    Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

    Formulare

    Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

    Voraussetzungen

    • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
    • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
    • Ihnen gehört das Gebäude

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
    • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
    • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
    • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
    • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.

    Kosten

    etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

    Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

    Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Gebäudegrundriss, Liegenschaftskataster, Gebäudeerfassung, Kataster, Vermessung, Haus, Grenzen, Anbau, Grundriss, Hausbau, amtliche Gebäudevermessung, Gebäude

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English