Amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für ein Gericht oder eine Behörde, dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.
Beschreibung
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.
Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).
Dieser beinhaltet folgende Daten:
- bezeichnende Daten (zum Beispiel Flurstücksnummer)
- beschreibende Daten (zum Beispiel Flächeninhalt der Flurstücke) des Liegenschaftskatasters
- Grundbuch und Eigentumsangaben als zum Beispiel Flurstücksnachweis,
- Flurstücks und Eigentümernachweis
- optional Bodenschätzungsangaben.
Sie erhalten den Auszug in Papierform.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus erhalten Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder bei den Gemeinden und Landkreisen.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Sie können den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder der Inhaber sonstiger Rechte und können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Flurstück, Kataster, Grundstück, Flurkarte, Liegenschaftskatasterauskunft einholen, Gebäude, Eigentum, Grundbuch, Nachweis, Katasterauszug