Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Stadt Bernburg (Saale) - Liegenschaften/Statistik
Beschreibung
Aufgaben sind unter anderem:
- Bearbeitung der Miet- ,Pacht- und Nutzungsverträge für städtische Grundstücke (landwirtschaftliche Pachtverträge, Garagenpacht- und Garagenmietverträge, Verpachtung von Grünland u.a.)
- Allgemeine Grundstücksangelegenheiten
- Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaftshäuser
- Statistik/Zensus
- Ausübung der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 3 Abs. 2 EGBGB
- Gestattungsverträge, Dienstbarkeiten, Zustimmung zu Baulasten
- Begleitung von Umlegungsverfahren nach BauGB und Flurbereinigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03471 622127
Weitere Informationen
Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.
Kosten
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2023
Stichwörter
Grundstück, Wert, Grundstücksbewertung, Eigentum, Immobilien, Sachverständige, Kaufvertrag, Wertermittlung, Vergleichskaufpreise, Grundstücksmarkt, Grundstückswert, Verkehrswertgutachten, Makler