Weiterbildungsinformationssystem der Industrie- und Handelskammern (WIS)

    Weiterbildungsinformationssystem der Industrie- und Handelskammern (WIS)

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Inhaber von C- und D-Klassen, die diese erstmalig vor dem 09.09.2008 (D-Klassen) oder vor dem 09.09.2009 (C-Klassen) erworben haben, müssen bis zu bestimmten Fristen den Abschluss einer Weiterbildung von 35 Stunden vorlegen, um im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu bekommen.

    gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_decf47ca9fdba5b09c90cacf96eb88fa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise vorläufiger Personalausweis

    Gegebenenfalls alter Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Es gelten folgende Fristen:

    D-Klassen: Die ersten fünf Weiterbildungsbescheinigungen müssen bis zum 09.09.2013 vorgelegt werden.

    Ausnahme: Wenn die Führerscheinklassen noch vor dem 09.09.2015 regulär verlängert werden müssen, reicht es, wenn die Weiterbildung im Rahmen der nächsten Verlängerung abgegeben wird.

    Per Gesetz gilt die Grundqualifikation in diesen Fällen bis zu dem Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklassen.

    C-Klassen: Die ersten fünf Weiterbildungsbescheinigungen müssen bis zum 09.09.2014 vorgelegt werden.

    Ausnahme: Wenn die Führerscheinklassen noch vor dem 09.09.2016 regulär verlängert werden müssen, reicht es wenn die Weiterbildung im Rahmen der nächsten Verlängerung abgegeben wird.

    Per Gesetz gilt die Grundqualifikation in diesen Fällen bis zu dem Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklassen.

    Grundsätzlich gilt:

    Wenn die Weiterbildungen zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 mehr als 6 Monate vor dem Ablauf der Fahrerlaubnisklassen vorgelegt werden, wird nur ein Umtausch des Führerscheins bearbeitet.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen findet in einem separaten Antragsverfahren zu dem Termin statt, an dem die Klassen ablaufen.

    Bei einem Umtausch sind daher keine ärztlichen Untersuchungen abzugeben.

    Diese können nicht berücksichtigt werden, da eine vorzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen nicht möglich ist.

    Bei der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen können alle Weiterbildungen, die dann noch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, erneut anerkannt werden.

    Ab der regulären nächsten Verlängerung werden dann beide Fristen (Ablauf der Fahrerlaubnisklassen und Gültigkeit der Schlüsselzahl 95) einheitlich für 5 Jahre eingetragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de