Mietwagengenehmigung

    Mietwagengenehmigung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Taxen- oder Mietwagenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

    Der Taxi-Unternehmer / -Fahrer kann Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen; die Fahrzeuge dürfen zudem an Taxi-Ständen bereitgehalten werden. Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Heinsberg der Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Heinsberg und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.

    Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei auszuhandeln.

    Für die Genehmigung eines Taxen- oder Mietwagenverkehrs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a947ba9f8957840fa9f6da1076103b18

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung betragen:

    Taxenverkehr:

    • für das erste Fahrzeug 150,00 €
    • für jedes weitere Fahrzeug 40,00 €
    • insgesamt höchstens jedoch 1465,00 €

    Mietwagenverkehr:

    • für das erste Fahrzeug 60,00 €
    • für jedes weitere Fahrzeug 30,00 €
    • insgesamt höchstens jedoch 500,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de