Pass für GeringverdienerOnline erledigen

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Stadt Lage bietet für Anspruchsberechtigte Ausweise zur Teilnahme an der Aktion "Lebensmittelausgabe Lage" (LeAuLa) sowie Berechtigungskarten für den freien bzw. ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen und für den Besuch des Hallenbades bzw. der Freibäder.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_68e8a84ab8ac0c1b12be667d645fe7af

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Leistungsbescheid des "Jobcenters Lippe" (SGB II) oder der Fachgruppe Soziales (SGB XII, AsylbLG)
    • Ein Lichtbild ab dem Alter von 6 Jahren (Passfoto)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Keine Gebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de