Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.
Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.
Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Personalausweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen)
- bzw. Rentenbescheid
- bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I
- bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
- In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
- Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
- in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Ausweis online zu beantragen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter 02161/25-3030.
Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bitte unter mg-ausweis@moenchengladbach.de oder telefonisch.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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