Pass für Geringverdiener

    Pass für Geringverdiener

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Der Krefeld-Pass berechtigt Sie und die mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld für ein ermäßigtes Entgelt zu besuchen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c84cd33e0b9840c2bb9550c1e5c72e57

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Krefeld Pass

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: krefeld-pass@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, aktueller Bescheid über Bürgergeld / Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld, und jugendliche Arbeitslose den aktuellen Bewilligungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsamtes, dass sie dort als arbeitsuchend gemeldet sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Den Krefeld-Pass können folgende Personen gebührenfrei in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld beantragen:

    • Empfänger von Bürgergeld / Sozialgeld nach dem SGB II
    • Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem SGB XII
    • Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach dem SGB XII
    • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Empfänger von Wohngeld
    • Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
    • jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
    • Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten.

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Der Krefeld-Pass gilt ab Ausstellung und ist jeweils für ein Jahr gültig. Er kann einmal verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Folgende Kulturinstitute und Sporteinrichtungen räumen eine 50 prozentige Ermäßigung auf den regulären Einzeltarif bei Vorlage des Krefeld-Passes ein:

    • Deutsches Textilmuseum, Andreasmarkt 8, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 94 69 45 0
    • Museum Burg Linn, Rheinbabenstraße 85, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 53 9-0
    • Kunstmuseen, Telefon 0 21 51 / 97 55 8-0
      Kaiser Wilhelm Museum, Karlsplatz 35, 47798 Krefeld
      Museum Haus Lange, Wilhelmshofallee 91, 47800 Krefeld
      Museum Haus Esters, Wilhelmshofallee 97, 47800 Krefeld
    • Volkshochschule, Von-der-Leyen-Platz 2, 47798 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 86 26 64, Fax 0 21 51 / 86 26 80
    • Badezentrum Bockum, Am Badezentrum 2, 47800 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 59 00 41
    • Bad am Stadtpark Fischeln, Kölner Straße 415, 47807 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 04 60
    • Stadtbad Uerdingen, Kurfürstenstraße 18, 47829 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 48 19 37
    • Krefelder Eishallen (nicht Yayla-Arena!), Westparkstraße 120 bis 126, 47803 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 87 88 80

    Für Besuche des Stadttheaters ist mindestens das jeweilige Entgelt für ermäßigte Karten zu entrichten.

    Die Musikschule und die Mediothek gewähren keine ausgewiesenen Ermäßigungen für Inhaber des Krefeld-Passes. Hier sind andere Ermäßigungen im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnung möglich. Dies sind z. B. Ermäßigungen für Familien, aufgrund der Einkünfte oder des Alters.

    Der Krefelder Zoo gewährt ebenfalls Ermäßigungen auf den regulären Eintrittspreis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de