Pass für Geringverdiener
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Der Krefeld-Pass berechtigt Sie und die mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld für ein ermäßigtes Entgelt zu besuchen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Krefeld Pass
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: krefeld-pass@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Den Krefeld-Pass können folgende Personen gebührenfrei in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld beantragen:
- Empfänger von Bürgergeld / Sozialgeld nach dem SGB II
- Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem SGB XII
- Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach dem SGB XII
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
- jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten.
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Der Krefeld-Pass gilt ab Ausstellung und ist jeweils für ein Jahr gültig. Er kann einmal verlängert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Folgende Kulturinstitute und Sporteinrichtungen räumen eine 50 prozentige Ermäßigung auf den regulären Einzeltarif bei Vorlage des Krefeld-Passes ein:
- Deutsches Textilmuseum, Andreasmarkt 8, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 94 69 45 0
- Museum Burg Linn, Rheinbabenstraße 85, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 53 9-0
- Kunstmuseen, Telefon 0 21 51 / 97 55 8-0
Kaiser Wilhelm Museum, Karlsplatz 35, 47798 Krefeld
Museum Haus Lange, Wilhelmshofallee 91, 47800 Krefeld
Museum Haus Esters, Wilhelmshofallee 97, 47800 Krefeld - Volkshochschule, Von-der-Leyen-Platz 2, 47798 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 86 26 64, Fax 0 21 51 / 86 26 80
- Badezentrum Bockum, Am Badezentrum 2, 47800 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 59 00 41
- Bad am Stadtpark Fischeln, Kölner Straße 415, 47807 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 04 60
- Stadtbad Uerdingen, Kurfürstenstraße 18, 47829 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 48 19 37
- Krefelder Eishallen (nicht Yayla-Arena!), Westparkstraße 120 bis 126, 47803 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 87 88 80
Für Besuche des Stadttheaters ist mindestens das jeweilige Entgelt für ermäßigte Karten zu entrichten.
Die Musikschule und die Mediothek gewähren keine ausgewiesenen Ermäßigungen für Inhaber des Krefeld-Passes. Hier sind andere Ermäßigungen im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnung möglich. Dies sind z. B. Ermäßigungen für Familien, aufgrund der Einkünfte oder des Alters.
Der Krefelder Zoo gewährt ebenfalls Ermäßigungen auf den regulären Eintrittspreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Krefeld