Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstücksvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.

    Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnisses, ob und ggfls. welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist.

    Zuständig:
    Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt die Baulastenverzeichnisse für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Auskünfte aus den Baulastenvezeichnissen einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.

    • Frau Tanja Brüggemann (Zuständig für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh)
    • Frau Christiane Offers (Zuständig für Beelen, Ennigerloh)
    • Frau Stephanie Vennemann (Zuständig für Telgte)
    • Frau Tina Werner (Zuständig für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst)

    E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de


    Beachten Sie:
    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt.

     

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4009236d8baf6dc4f4be400473be6506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_844e462f953887993afcbda4b3baa292

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6363

    Fax: 02581 53-6399

    E-Mail: auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Straße 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53 6363

    E-Mail: stefan.tripp@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • gegebenenfalls Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern 

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de