Baulast Auskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken
Rechte (Dienstbarkeiten) an Grundstücken müssen als Baulast eingetragen werden. Das betrifft insbesondere
- Gehwegrechte
- Fahrwegrechte
- Leitungsrechte.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers/einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baubehörde, mit der der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin erklärt, auf seinem/ihrem Grundstück etwas zu Gunsten des Nachbargrundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er/sie bislang nicht verpflichtet ist, also zum Beispiel eine Überfahrt zu erlauben.
Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke mit einer Baulast kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht zulässig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.
Die Baulast wird nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen. Durch ihre Eintragung in das Baulastenverzeichnis (gemäß § 85 BauO NRW) wird eine Baulast wirksam und bindet auch die Rechtsnachfolger.
Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast?".
Für die Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, ist das Sachgebiet Liegenschaften im Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften zuständig.
Auskunft über eingetragene Baulasten
Ob ein Flurstück mit einer Baulast belastet ist, erfahren Sie beim Bauordnungsamt. Hier wird das Baulastenverzeichnis gemäß § 85 BauO NRW geführt. Die Frage nach einer eventuellen Baulasteintragung kann in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, sowie bei der Planung eines Bauvorhabens von Bedeutung sein.
Auskünfte werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Diese Personen können in das Baulastverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Im dazu notwendigen Antrag anzugeben sind die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer und die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:
- formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
- Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
- Darlegung Ihres berechtigten Interesses
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft:
Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Eintragung einer Baulast
Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.
Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast".
Auskunft über eingetragene Baulasten
Die Auskunft muss schriftlich beantragt werden, gerne auch per E-Mail. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer
- die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann online gestellt werden.
Falls Sie den angebotenen Online-Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte den im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Vordruck.
!! Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Formularausdrucke, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder !!
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf