Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken

    Rechte (Dienstbarkeiten) an Grundstücken müssen als Baulast eingetragen werden. Das betrifft insbesondere

    • Gehwegrechte
    • Fahrwegrechte
    • Leitungsrechte.

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers/einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baubehörde, mit der der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin erklärt, auf seinem/ihrem Grundstück etwas zu Gunsten des Nachbargrundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er/sie bislang nicht verpflichtet ist, also zum Beispiel eine Überfahrt zu erlauben.
    Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke mit einer Baulast kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht zulässig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.

    Die Baulast wird nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen. Durch ihre Eintragung in das Baulastenverzeichnis (gemäß § 85 BauO NRW) wird eine Baulast wirksam und bindet auch die Rechtsnachfolger.

    Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast?".

    Für die Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, ist das Sachgebiet Liegenschaften im Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften zuständig.

    Auskunft über eingetragene Baulasten

    Ob ein Flurstück mit einer Baulast belastet ist, erfahren Sie beim Bauordnungsamt. Hier wird das Baulastenverzeichnis gemäß § 85 BauO NRW geführt. Die Frage nach einer eventuellen Baulasteintragung kann in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, sowie bei der Planung eines Bauvorhabens von Bedeutung sein.

    Auskünfte werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Diese Personen können in das Baulastverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Im dazu notwendigen Antrag anzugeben sind die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer und die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_37a0dbd9d8e831562956dd07a31cd430

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baugenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Troisdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Str. 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Eintragung einer Baulast

    Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.

    Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast".

    Auskunft über eingetragene Baulasten

    Die Auskunft muss schriftlich beantragt werden, gerne auch per E-Mail. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer
    • die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.

    Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann online gestellt werden.

    Falls Sie den angebotenen Online-Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte den im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Vordruck.

    !! Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Formularausdrucke, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder !!

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de