Baulast Auskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die vom Grundstückseigentümer*in zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken. Baulasteintragungen oder deren Löschung können Sie formlos beantragen.
Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies online mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Den Link zum Service des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster finden Sie weiter unten bei Downloads und Infos.
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Formloser Antrag
Der formlose Antrag soll alle aktuellen Anschriften der beteiligten Grundstückseigentümer*innen enthalten. - Zustimmung zur Verpflichtung
Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in ist formlos möglich. - Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
Der Grundbuchauszug darf nicht älter als ein Monat sein, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Grundbuchauszug muss nicht dem Baulastantrag beigefügt, sondern zur Unterschriftsleistung der Baulast mitgebracht werden. - Amtlicher Lageplan
Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer solchen Vermessungsingenieurin a
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro je Baulast.
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023