Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die vom Grundstückseigentümer*in zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken. Baulasteintragungen oder deren Löschung können Sie formlos beantragen.

    Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies online mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Den Link zum Service des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster finden Sie weiter unten bei Downloads und Infos.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7792417d56b62e476220c8e63a00b10c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cceae882688df83d5abdd4237ad8a6f3

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser Antrag
      Der formlose Antrag soll alle aktuellen Anschriften der beteiligten Grundstückseigentümer*innen enthalten.
    • Zustimmung zur Verpflichtung
      Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in ist formlos möglich.
    • Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
      Der Grundbuchauszug darf nicht älter als ein Monat sein, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Grundbuchauszug muss nicht dem Baulastantrag beigefügt, sondern zur Unterschriftsleistung der Baulast mitgebracht werden.
    • Amtlicher Lageplan
      Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer solchen Vermessungsingenieurin a

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro je Baulast.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de