Baulasten und Baulastenauskünfte
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt, damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.
Die Baulasterklärung muss in der Regel persönlich vom Grundstückeigentümer bei der Kreisverwaltung unterschrieben werden.
Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückes wirksam. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht geführt. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.
Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist eine schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers.
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Ansprechpartner
Stadt Viersen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162 101386
E-Mail: bauaufsicht@viersen.de
erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:
- formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
- Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
- Darlegung Ihres berechtigten Interesses
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft:
Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Für die Eintragung einer Baulast
- Amtlicher Lageplan des zu belastenden Grundstücks mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche in der Regel in 5-facher Ausfertigung
Für die Auskunfterteilung
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstück
- Schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers bzw. der Eigentümer
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für Auskünfte: 30,00 € für jede Auskunft über ein unbelastetes Flurstück. 50,00 € für jede Auskunft über ein belastetes Flurstück, jedoch höchstens 150,00 €. - Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für die Eintragung von Baulasten: Je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 € und 250,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen