Baulast AuskunftOnline erledigen

    Baulasten und Baulastenauskünfte

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt, damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.

    Die Baulasterklärung muss in der Regel persönlich vom Grundstückeigentümer bei der Kreisverwaltung unterschrieben werden.

    Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückes wirksam. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht geführt. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.
    Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist eine schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d7ccbf6647783ccfa1bd416ff56f6c75

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Für die Eintragung einer Baulast

    • Amtlicher Lageplan des zu belastenden Grundstücks mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche in der Regel in 5-facher Ausfertigung

    Für die Auskunfterteilung

    • Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstück
    • Schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers bzw. der Eigentümer

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für Auskünfte: 30,00 € für jede Auskunft über ein unbelastetes Flurstück. 50,00 € für jede Auskunft über ein belastetes Flurstück, jedoch höchstens 150,00 €.
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für die Eintragung von Baulasten: Je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 € und 250,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de