Baulast Auskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen.
Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, dulden, oder zu unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen, wie Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden (siehe auch § 85 BauO NRW).
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Eigentümerinnen / Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:
- formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
- Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
- Darlegung Ihres berechtigten Interesses
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft:
Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bedarf einer schriftliche Anfrage. Diese kann entweder online erfolgen oder über das zum Download bereitgestellte Formular. Wenn Sie das Formular nutzen möchten, füllen Sie es bitte aus und senden es unterschrieben zu (gerne auch per E-Mail an manuela.graf@grevenbroich.de).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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