Baulastenverzeichnis: Auszüge online bestellen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über den Link "zum Bestellformular" gelangen Sie zu unserem Bestellassistenten, der Sie durch das Bestellmenü führt:
- Wählen Sie zuerst ein oder mehrere Flurstücke, für die Sie die Baulast-Bescheinigung bestellen möchten, entweder durch Angabe der zugehörigen Adresse (Straße und Hausnummer), der Flurstücksnummer (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder des Grundbuchblattes (Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, laufende Nummer).
- Legen Sie dann Ihr berechtigtes Interesse durch Hochladen geeigneter Nachweise, z.B. Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Vollmachten oder ähnliches, dar.
- Das berechtigte Interesse wird anschließend durch einen Sachbearbeiter geprüft. Der Bestellprozess wird dafür unterbrochen. Insbesondere außerhalb der üblichen Dienstzeiten kann die Prüfung nicht unmittelbar erfolgen.
- Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und -sofern das berechtigte Interesse vorliegt- der Bestellprozess wiederaufgenommen werden kann.
- Entscheiden Sie sich anschließend für den Kauf der Baulast-Bescheinigung, begleichen Sie die anfallenden Gebühren mit Kreditkarte, per Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay.
- Kurze Zeit später bekommen Sie den Download-Link für Ihre Unterlagen per E-Mail zugeschickt. Den Auftragsfortschritt können Sie jederzeit unter www.wuppertal.de/kartendownload mit Ihrer Vorgangsnummer abrufen.
- Sie möchten lieber einen Auszug auf Papier? Kein Problem: auch der Versand der Bescheinigung per Post ist über den Online-Bestellprozess auswählbar.
Hinweis:
Weitere Informationen zu Inhalt und Ausgabeformen der Baulastauszüge finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auskunft und Auszüge" unter "Ähnliche Dienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Zur Darlegung des berechtigten Interesses ist das Hochladen von Grundbuchauszügen, Kaufverträgen, Vollmachten oder ähnlichen Nachweisen erforderlich.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Zeitliche Einschränkungen:
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund der notwendigen Überprüfung des berechtigten Interesses durch einen Sachbearbeiter der Bestellprozess unterbrochen werden muss. Insbesondere außerhalb der üblichen Dienstzeiten kann die Prüfung nicht unmittelbar erfolgen.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung und ist abhängig von der Art der Auskunft. Ein online beantragter Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet:
1. als PDF-Download
- je Grundstück 30€, wenn keine Baulasten vorhanden sind,
- je Grundstück 50€, wenn Baulasten vorhanden sind.
2. als Ausdruck per Post
- je Grundstück 30€, wenn keine Baulasten vorhanden sind,
- je Grundstück 50-150€, wenn Baulasten vorhanden sind. Die konkrete Gebührenhöhe je Grundstück ist abhängig von der Anzahl der Baulasten, die auf dem Grundstück liegen: mit einer Baulast 50€, mit zwei Baulasten 100€, ab 3 Baulasten 150€.
Als Grundstück ist dabei das Grundstück im Rechtssinn, also alle Flurstücke, die unter einer lfd. Nr. auf einem Grundbuchblatt gebucht sind, zu betrachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023