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    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Eingriffsregelung soll bewirken, dass sich der Zustand der Natur durch Bauvorhaben insgesamt nicht verschlechtert.

    Nachteile für den Naturhaushalt sind vom Bauherren auszugleichen (zu kompensieren). Die Eingriffsregelung wird in das jeweilige Genehmigungsverfahren integriert.

    Was ist ein Eingriff?

    Jede Neuversiegelung von Boden, z.B. durch den Bau einer Straße, eines Radweges, die Anlage von Wohn- und Gewerbegebieten oder die Errichtung eines Stalles, stellt einen Eingriff dar. Auch die Beseitigung oder Beeinträchtigung von wertvollen Biotopen, (z.B. der Ausbau von Gewässern) oder auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Bau von Stromleitungen oder Windparks stellen einen Eingriff dar.

    Vermeidungs- und Minderungsgebot

    Eingriffe, die vermeidbar sind oder sich mit einem zumutbaren Aufwand verringern lassen, sind zu unterlassen bzw. zu minimieren. Eine Eingriffsminimierung ist z.B. die Suche nach einem alternativen Standort. Die verbleibenden Beeinträchtigungen muss der Bauherr ausgleichen.

    Fachplanung

    Bei größeren Vorhaben wie der Aufstellung eines Bebauungsplanes, einer Straßenplanung, einem Gewässerausbau oder der Errichtung eines Windparks wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan angefertigt.

    Für die "üblichen" Bauvorhaben im Außenbereich (Altenteilerhaus, Stall, Scheune u.ä.) sollte die Eingriffsermittlung anhand eines Formulars durch den Bauherrn und den Architekten vorgenommen werden.

    Kompensationsmaßnahmen

    Kompensationsmaßnahmen sollten vorrangig in der Nähe des Eingriffs durchgeführt werden, damit die unmittelbar verloren gehenden Lebensräume in gleicher Weise vor Ort neu geschaffen werden. Sollte das nicht möglich sein, kommen auch Ersatzmaßnahmen in Betracht, die eher als allgemeine Landschaftspflegemaßnahmen zu verstehen sind. Nur wenn auch diese nicht durchzuführen sind, kommt im Zusammenhang mit Bauanträgen die Zahlung eines Ersatzgeldes in Frage. Die Mittel werden zweckgebunden eingesetzt, um Landschaftspflegemaßnahmen an anderer Stelle durchzuführen.

    Berücksichtigung des Artenschutzes

    Bei allen Eingriffen muss neben der Kompensation auch der Artenschutz berücksichtigt werden. Insbesondere die "planungsrelevanten Arten", eine Zusammenstellung von Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in NRW einem besonderen Schutz unterliegen, sind bei Planungen besonders zu beachten.

    Neben diesen besonderen Arten dürfen aber auch die anderen Arten nicht vergessen werden, vor allem, wenn es sich um große Bestände handelt (z.B. ein Massenvorkommen von Erdkröten in einem Teich).

    Name Zuständigkeit       Herr Beckemeyer Autobahn A 33       Frau Pagenkemper Bauleitplanung       Frau Strickmann Windenergie, Abgrabungen       Frau Plöger Bauen im Außenbereich (Rietberg)       Frau Rediker-Authmann Bauen im Außenbereich (Gütersloh, Steinhagen), Glasfaserausbau       Herr Löhnert Bauen im Außenbereich (Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Verl, Schloß Holte-Stukenbrock), Straßen- und Radwegebau       Frau Dr. Teckentrup Bauen im Außenbereich (Borgholzhausen, Halle, Versmold, Werther), Windenergie, Leitungsbau (außer Glasfaser), Veranstaltungen       Herr Bierbaum Bodenaufschüttungen      
    Rechtsgrundlagen: Bundesnaturschutzgesetz,Landschaftsgesetz NRW, Landschaftsschutzverordnung des Kreises Gütersloh, Landschaftspläne Sennelandschaft, Osning und Halle-Steinhagen

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.2: Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formular Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Für die Genehmigung eines Eingriffs und die Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung oder eines Landschaftsplans werden Gebühren fällig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
    Zahlungsart: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    • Adresse: Kreishaus Rheda-Wiedenbrück,Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
    • Postanschrift: Kreis Gütersloh,33324 Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de