Grundstück im Grundbuch

    Grundstück im Grundbuch

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für die Teilung eines bebauten Grundstückes benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei.

    Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung zuwiderlaufen.
    Insbesondere müssen die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude zu der neuen Grundstücksgrenze die erforderlichen Grenzabstände einhalten. Auch darf durch eine neue Grenze das bebaute Grundstück nicht von den öffentlichen Verkehrswegen abgeschnitten werden.
    Die Genehmigung der Grundstücksteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Bildung neuer Grundstücke und die entsprechende Eintragung ins Liegenschaftskataster und Grundbuch.

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    ID: L100002_cf1a33b1440b10015d7fc9dec4012e8b

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Der Lageplan für den Teilungsantrag muss von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermesser erstellt werden. In der Regel wird daher der Teilungsantrag auch durch diese gestellt.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de