Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Werl

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe eine Wohnungssuchende Person nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

    Öffentlich geförderte Wohnungen werden speziell für einen Personenkreis gebaut, der über geringes Einkommen verfügt. Der Anspruch auf den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung wird durch einen Wohnberechtigungsschein dokumentiert.

    Der Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden

    • als allgemeiner Wohnberechtigungsschein wenn Sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen) oder

    • als gezielter Wohnberechtigungsschein für eine bestimmte Wohnung in Werl. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass individuelle Faktoren (zum Beispiel alleinerziehend, schwerbehindert, Wohnung befindet sich unter dem Dach) zugunsten des Antragstellers geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden können

    Antragsvoraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist ein Antrag mit Nachweisen über das Einkommen aller zum Haushalt zählenden Personen erforderlich. Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS sind die Einhaltung der in der folgenden Übersicht dargestellten jeweiligen Einkommensgrenzen und die Größe der zu beziehenden Wohnung.

    Zahl der Haushaltsmitglieder angemessene Wohnungsgröße Netto-Grenze 100 % Euro Mögliches Einkommen im Jahr
    (brutto) in Euro Einzelperson bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche bis 20.420 Euro 32.906 Euro 2 Personen bis zu 65 Quadratmeter Wohnfläche oder 2 Zimmer  bis 24.600 Euro 45.688 Euro Alleinerziehend (1 Kind) bis zu 65 Quadratmeter Wohnfläche oder 2 Zimmer  bis 25.340 Euro 46.844 Euro 3 Personen (1 Kind) bis zu 80 Quadratmeter Wohnfläche oder 3 Zimmer bis 31.000 Euro 49.438 Euro 4 Personen (2 Kinder) bis zu 95 Quadratmeter Wohnfläche oder 4 Zimmer bis 37.400 Euro 59.438 Euro 5 Personen (3 Kinder) bis zu 110 Quadratmeter Wohnfläche oder 5 Zimmer bis 43.800 Euro 69.438 Euro jede weitere Person         bis zu 15 Quadratmeter Wohnfläche oder 1 Zimmer zusätzl. 5.360 Euro    

    Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen. In bestimmten Fällen (zum Beispiel schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl, Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr) ist es möglich, einen weiteren Raum zu bewilligen.

    Zur Ermittlung des Nettoeinkommens sind vom jeweiligen Bruttoeinkommen jeder zum Haushalt rechnenden Person folgende Beträge abzuziehen:

    12 %, wenn Steuern vom Einkommen gezahlt werden

    und/oder 12 %, wenn Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung                      

    und/oder 12 %, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden.

    Darüber hinaus können Werbungskosten sowie verschiedene Freibeträge (zum Beispiel für Kinder, junge Ehepaare, Schwerbehinderte) berücksichtigt werden.

    Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins beträgt 20,00 Euro. BezieherInnen von Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII sowie BezieherInnen von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld erhalten eine Gebührenbefreiung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (Vordruck)

    • Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (Vordruck)
    • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide u.a.)
    • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Meldebescheinigung (wenn Sie nicht in Werl wohnen) (nur für gezielten Wohnberechtigungsschein)
    • für alle AusländerInnen, die nicht EU-Angehörige sind, ist ein Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 12 Monaten (ab Antragstellung) erforderlich

    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Werl

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung

    Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    •  Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    Hinweise für Werl

    Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins beträgt 20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Werl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de