Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein

    Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein . Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

     

    Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

    Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3168 möglich.

    Bitte beachten: Sie finden uns ab sofort in neuen Räumlichkeiten im WEZ-Gebäude (2. Etage), Hauptstr. 241, 44649 Herne.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba349e2459a0f431d211402d38fc7b2a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/4 - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass
    • Meldebescheinigung
    • Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)

    Benötigt werden die gesamten Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres

    Mögliche Einkommensnachweise:

    • Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Einkommenssteuerbescheid
    • Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
    • Bei Selbstständigen Gewinnund Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
    • Nachweis Krankengeld
    • Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Harz IV)
    • Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
    • BAföGBescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Elterngeld/Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)
    • Pflegegeld

    Sonstige Unterlagen

    • Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
    • Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
    • Nachweis Unterhaltsverpflichtung
    • Sonstige Nachweise – z.B. Atteste, Familienstand, etc.

    Formulare

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung
    • Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Volljährigkeit

    Wer einen WBS beantragt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Personen ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

     

    Aufenthaltsrecht

    Die antragstellende Person und ihre Haushaltsangehörigen müssen in der Lage sein, auf längere Dauer ihren Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Ausländer*innen benötigen daher in der Regel eine Aufenthalts bzw. Niederlassungserlaubnis.

     

    Einkommensvoraussetzungen

    Für die Beantragung eines WBS sind vollständige Angaben über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder erforderlich.

     

    Angemessene Wohnungsgrößen

    Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Personenzahl. Sie beträgt für...

    ...eine Person bis zu 50 m²,
    ...zwei Personen bis zu 65 m² (oder zwei Wohnräume).
    Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² (oder um einen Wohnraum).

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Der WBS enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Ein in Herne ausgestellter WBS gilt für gesamt Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

    Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens.

    Die Wohnungsaufsicht berät Sie hierzu gerne und unterstützt Sie - bei Bedarf - auch bei der Beschaffung von Wohnraum. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.

    Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Was mache ich nach Erhalt des WBS?

    Nach Erhalt des WBS können Sie auf Wohnungssuche gehen. Sollten Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie beide Ausfertigungen des WBS bei dem/der Vermieter/-in der neuen Wohnung abgeben. Eine Ausfertigung behält der/die Vermieter/-in für seine/ihre Unterlagen und eine Ausfertigung wird an die zuständige Behörde zurückgeschickt.

    Fristen

    • Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Entscheidung über die Beantragung eines WBS in der Regel innerhalb eines Monats.

    Kosten

    • Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de