Wohnberechtigungsschein beantragen
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Einkommensermittlung
Es wird regelmäßig das Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt, sofern sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr der Antragstellung nicht geändert haben und innerhalb von 12 Monaten unverändert fortbestehen werden. Eine innerhalb von 12 Monaten zu erwartende Einkommensveränderung ist durch Hochrechnung auf ein fiktives Jahreseinkommen zu erfassen.
Einkommensgrenze
Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn die nach der Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Einkommensgrenze beträgt nach § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW):
- 20.420,00 Euro für einen 1-Personen-Haushalt
- 24.600,00 Euro für einen 2-Personen-Haushalt
- Zuzüglich 5.660,00 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
- Zuzüglich 740,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind
Pauschale Abzugsbeträge
Vom Bruttojahreseinkommen ist ein pauschaler Abzug von maximal 36% möglich. Der pauschale Abzug ist möglich, wenn folgende Steuern bzw. Beiträge entrichtet werden:
- Einkommens-, Lohn- bzw. Kirchensteuer (12%)
- Beiträge zu einer gesetzlichen/freiwilligen/privaten Krankenversicherung (12%)
- Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung oder ähnliche Einrichtungen mit entsprechender Zweckbindung (z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente etc.) (12%)
Der pauschale Abzug für die Entrichtung von Beiträgen wird nicht gewährt, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung besteht, für die Beiträge von einem Dritten geleistet werden.
Freibeträge
Bei der Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens bleiben nach § 15 Abs. 3 WFNG NRW u.a. folgende Freibeträge anrechnungsfrei:
- 2-Personen-Haushalt (4.000 €)
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (4.000 €)
- Schwerbehinderte (je nach GdB - 665 € bis 4.500 €)
- Pflegebedürftige (je nach Pflegegrad - 330 € bis 5.830 €)
- Unterhaltspflichtige (je nach Unterhaltsverpflichtung bis zu 8.000 €)
Weitere Informationen zur Wohnungsgröße, Wohnungsvermittlung und Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
- Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass
- Meldebescheinigung
- Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)
Benötigt werden die gesamten Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres
Mögliche Einkommensnachweise:
- Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Einkommenssteuerbescheid
- Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
- Bei Selbstständigen Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
- Nachweis Krankengeld
- Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Harz IV)
- Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
- BAföG-Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)
- Pflegegeld
Sonstige Unterlagen
- Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
- Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
- Nachweis Unterhaltsverpflichtung
- Sonstige Nachweise z.B. Atteste, Familienstand, etc.
Formulare
Hinweise für Paderborn
- Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
- Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Einkommenserklärung
Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung
Voraussetzungen
Hinweise für Paderborn
- Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
- Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
- In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Verfahrensablauf
Hinweise für Paderborn
Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
- Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
- Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
- Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
- Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
- Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Bisherige Wohnverhältnisse
- Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit
Fristen
Hinweise für Paderborn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Kosten
Hinweise für Paderborn
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Paderborn