Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Paderborn

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe eine Wohnungssuchende Person nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Einkommensermittlung

    Es wird regelmäßig das Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt, sofern sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr der Antragstellung nicht geändert haben und innerhalb von 12 Monaten unverändert fortbestehen werden. Eine innerhalb von 12 Monaten zu erwartende Einkommensveränderung ist durch Hochrechnung auf ein fiktives Jahreseinkommen zu erfassen.

    Einkommensgrenze
    Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn die nach der Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Einkommensgrenze beträgt nach § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW):

    • 20.420,00 Euro für einen 1-Personen-Haushalt
    • 24.600,00 Euro für einen 2-Personen-Haushalt
    • Zuzüglich 5.660,00 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
    • Zuzüglich 740,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind

    Pauschale Abzugsbeträge

    Vom Bruttojahreseinkommen ist ein pauschaler Abzug von maximal 36% möglich. Der pauschale Abzug ist möglich, wenn folgende Steuern bzw. Beiträge entrichtet werden:

    • Einkommens-, Lohn- bzw. Kirchensteuer (12%)
    • Beiträge zu einer gesetzlichen/freiwilligen/privaten Krankenversicherung (12%)
    • Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung oder ähnliche Einrichtungen mit entsprechender Zweckbindung (z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente etc.) (12%)

    Der pauschale Abzug für die Entrichtung von Beiträgen wird nicht gewährt, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung besteht, für die Beiträge von einem Dritten geleistet werden.

    Freibeträge

    Bei der Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens bleiben nach § 15 Abs. 3 WFNG NRW u.a. folgende Freibeträge anrechnungsfrei:

    • 2-Personen-Haushalt (4.000 €)
    • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (4.000 €)
    • Schwerbehinderte (je nach GdB - 665 € bis 4.500 €)
    • Pflegebedürftige (je nach Pflegegrad - 330 € bis 5.830 €)
    • Unterhaltspflichtige (je nach Unterhaltsverpflichtung bis zu 8.000 €)

    Weitere Informationen zur Wohnungsgröße, Wohnungsvermittlung und Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pontanusstraße 55

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pontanusstraße 55

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pontanusstraße 55

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 14.01.2022

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    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass
    • Meldebescheinigung
    • Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)

    Benötigt werden die gesamten Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres

    Mögliche Einkommensnachweise:

    • Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Einkommenssteuerbescheid
    • Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
    • Bei Selbstständigen Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
    • Nachweis Krankengeld
    • Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Harz IV)
    • Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
    • BAföG-Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Elterngeld/Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)
    • Pflegegeld

    Sonstige Unterlagen

    • Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
    • Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
    • Nachweis Unterhaltsverpflichtung
    • Sonstige Nachweise z.B. Atteste, Familienstand, etc.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung

    Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    • Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach AVerwGebO an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de