Wohnberechtigungsschein
Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein . Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Zu unterscheiden ist zwischen einem Allgemeinen und einem Gezielten Wohnberechtigungsschein:
- Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen.
- Sofern bei Antragsstellung bereits feststeht, welche Wohnung in Espelkamp bezogen werden soll, kann ein Gezielter Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
- Aufenthaltstitel
- Mutterpass
- Geburtsurkunden der Kinder (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
- Heiratsurkunde / Anmeldung zur Eheschließung
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
- Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
- Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
- ALG I/Bürgergeld-Leistungsbescheide
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
- Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
- Studienbescheinigungen
- Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
- Kindergeldnachweise
- Nachweis über die Dauer der Elternzeit
- Elterngeldbescheid
- Unterhaltleistungen
- Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
- Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Formulare
- Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
- Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Einkommenserklärung
- Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung
Voraussetzungen
- Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze (richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland) nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
- Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet.
- In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Verfahrensablauf
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Der Antragsvordruck kann online eingereichgt werden. Alternativ steht eine Version zum Download bereit.
Fristen
- Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen.)
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.
Kosten
- Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes an.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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