Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Coesfeld

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe eine Wohnungssuchende Person nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

     

    Vorab zwei wichtige Hinweise:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an die benannten Ansprechpartner.

     

    Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig. Einwohner dieser Städte informieren sich bitte auf den jeweilgen Internetseiten. Vielen Dank.

     

    Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.

    Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen. 

    Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

    • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
    • die Höhe des Einkommens
    • die Wohnungsgröße  

    Wer zählt zum Haushalt ?

    Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.

    Haushaltsangehörig sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.

    Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.  

    Wie hoch darf das Einkommen sein?

    Der Haushalt muss die Einkommensgrenze des Gesetzes über die Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW einhalten. 

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.

     

    Wie groß darf die Wohnung sein?

     In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

    • für eine alleinstehende Person: 50 m² Wohnfläche
    • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
    • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
    • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
    • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.

    Die angegebenen Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen.

    Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² angesehen werden.

    Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann im Einzelfall wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse sowie ein nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartender zusätzlicher Raumbedarf zugebilligt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei:

    • eines zu erwartenden Familienzuwachses
    • Blinden
    • rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten
    • Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird
    • Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushaltes lebenden nicht volljährigen Kindern. 

    Gibt es unterschiedliche Arten von WBS ?

    Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen WBS und dem gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung.  

    Wie lange ist ein WBS gültig ?

    Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig. 

    Wo ist ein WBS gültig?

    Der hier ausgestellte WBS ist gültig im Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

    Wo sind die notwendigen Formulare erhältlich ?

    Formulare können Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Kreis Coesfeld erhalten. Wir bieten die Formulare auch auf dieser Seite unter dem Punkt "Formulare" zum Download an.  

    Wie sind Ihre Aussichten auf Erteilung eines WBS?

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.


    Aufgrund ihrer Größe verfügen die Städte Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen.

    Für die Städte Coesfeld und Dülmen erhalten Sie hier weitere Informationen:

    Formulare

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 18-6400

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    63 - Bauen und Wohnen

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Technisch geändert am 31.08.2021

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    Technisch geändert am 22.12.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Welche Unterlagen müssen eingereicht werden ?

      • Antragsformular
      • Einkommenserklärungen für jeden Haushaltsangehörigen, der über ein eigenes Einkommen verfügt
      • Anlage zur Einkommenserklärung "Angaben zum Haushalt"
      • Einkommensnachweise; z.B.:
        • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
        • letzter Einkommensteuerbescheid
        • Rentenbescheide
        • Nachweise Arbeitslosengeld I oder II
        • Nachweise über empfangene Unterhaltsleistungen
        • Nachweise über zu zahlende Unterhaltsleistungen

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung

    Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    • Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

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    Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostet zwischen 10,00 und 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere lesenswerte Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de