Wohnberechtigungsschein
Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein . Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Für den Bezug einer Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Der WBS berechtigt ab Bekanntgabe für ein Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten abweichende Bestimmungen. Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde vor Ort. Die Wohnungsgröße (Zimmer und Quadratmeter) richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es gibt in manchen Fällen Ausnahmeregelungen für größeren Wohnraum. Genaueres wird Ihnen ggf. im Rahmen Ihrer Antragstellung erläutert. Den WBS beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen oder dort, wo Sie hinziehen möchten.
Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zur Berechnung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und legen ggf. eine Bescheinigung vor.
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Wohnraumbewirtschaftung anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Sollten Sie sie einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail (siehe Kontaktdaten unten).
Kurz gefasst müssen in der Regel die Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres bis zur Antragstellung aller (zukünftigen) Haushaltsmitglieder vorgelegt werden.
Auch bei absehbaren Änderungen (z.B. durch ein neues Arbeitsverhältnis) reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein.
Einkommensunterlagen aller Haushaltsangehörigen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
- Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
- Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Einkommenserklärung
- Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung
Voraussetzungen
- Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze (richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland) nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
- Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet.
- In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz WoFG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
- Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen.)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Antragsgebühr: 20,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Links
- Dienstleistung: Freistellung von den Belegungsbindungen - Antragstellung von Verfügungsberechtigten bei gewünschter Vermietung an Personen ohne passenden WBS
- Dienstleistung: Wohnraumvermittlung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld