Vorname Änderung

    Öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Es gilt der Grundsatz:

    Der Name eines Menschen wird bei der Geburt durch die Eltern bestimmt. Nur in Ausnahmefällen und nur mit einem wichtigen Grund ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zulässig. Die Führung und Weiterführung des bisherigen Vor- und Familiennamens ist die verbindliche Regel.

    Wozu gibt es die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung?

    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung schafft die Möglichkeit, einen anderen Namen, als es das Zivilrecht (BGB) vorsieht, rechtmäßig führen zu können.

    Wann kann ich diese Möglichkeit nutzen?

    Diese Möglichkeit wird nur in Ausnahmefällen angewandt. Sie greift nur in

    • konkreten Härtefällen und
    • wenn ein wichtiger Grund
    • in einem bestimmten Einzelfall vorliegt.

    Ein Nichtgefallen des Namens rechtfertigt keine Namensänderung.

    Wie finde ich heraus, ob ich die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfülle?

    Bitte nehmen Sie vor der kostenpflichtigen Antragstellung Kontakt zum Standesamt Dortmund auf und vereinbaren einen Termin.

    Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihr Anliegen mit Ihnen besprochen und die Änderungsmöglichkeit geprüft.

    Dabei prüft das Standesamt anhand der gesetzlichen Regelungen, ob Ihr

    • privates Interesse an der Namensänderung schwerer wiegt,
    • als das schutzwürdige öffentliche Interesse den Namen beizubehalten.

    Die angeführten Gründe müssen Sie durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Nach dem Namensänderungsgesetz ist ein wichtiger Grund nachzuweisen. Eine Abwägung und Bewertung hierüber trifft das Standesamt Dortmund im Rahmen des Beratungsprozesses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)

    Gebührenordnung des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Es gibt keine Frist für die Antragstellung.

    Das Verfahren dauert durchschnittlich drei bis sechs Monate.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Änderung von Vornamen: 50,00 € - 300,00 €

    Änderung von Familiennamen: 50,00 € - 1.200,00 €

    Mit Eingang Ihres schriftlichen Antrags beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen Kosten für Sie an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de