Vorname Änderung

    Vorname ändern

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    1. Namensänderungen nach dem BGB 
    Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches können folgende Namensänderungen vorgenommen werden:

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens.
    • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen.
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
    • Widerruf des hinzugefügten Namens.
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft.
    • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
    • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
    • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
    • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel

    Anmerkung:
    Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerservice in Verbindung.

    2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer

    Spätaussiedler können gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei

    Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    3. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Öffentliche Namensänderungen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.Das Antragsformular erhalten Sie beim Bürgerservice. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert.

    Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet der Bürgerservice im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Die Kontaktpersonen im Bürgerservice erteilen Ihnen gerne Auskuft über die notwendigen Unterlagen für eine Namensänderung.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Wenn die genannten Möglichkeiten des Namenswechsels beim Bürgerservice ausscheiden, gibt es die Möglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke. Grundsätzlich kann der gesetzlich erworbene Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Niemand kann seinen Namen ändern, nur weil dieser ihm nicht gefällt.

    Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn z. B.

    • der bisherige Name anstößig oder lächerlich klingt
    • der bisherige Name sehr lang oder umständlich ist
    • erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache und Schreibweise bestehen.

    Namensänderungen kommen grundsätzlich nur für deutsche Staatsangehörige in Betracht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de