Vorname ändern
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie können Ihren Vor- oder (und) Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
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Ansprechpartner
Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6569731
E-Mail: namensaenderung@stadt-koeln.de
Kundenzentrum Rodenkirchen
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Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsformular
Das Formular steht Ihnen unter Downloads und Infos zum Herunterladen zur Verfügung.
Sie erhalten es auch in den Kundenzentren. Dort muss der Antrag auch abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag erst bei Antragsabgabe untersch - aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Sollten Sie in Deutschland geboren sein, legen Sie bitte dem Antrag eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister von Ihrem Geburtsstandesamt bei. Eine einfache Geburtsurkunde genügt nicht.
Für den Fall, dass Sie im Ausland geboren si - aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister
Sollten Sie verheiratet oder verpartnert sein, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister bei. Sollte Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft inzwischen aufgelöst sein, genügt die aktuelle A
Formulare
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Tarifstelle 2.2.2.2.1 und 2.2.2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2023, mit Stand vom 8. November 2024
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
etwa 6 Monate
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren für die Änderung des Vornamens und Familiennamens richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und betragen zwischen 50 und 900 Euro.
Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, fallen 10 bis 50 Prozent der ursprünglich angesetzten Gebühren an.
Wir können die grundsätzlich zu erhebende Gebühr im Einzelfall reduzieren, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen. Für Minderjährige, Auszubildende und Studierende bis zum 25. Lebensjahr wird eine Pauschale von 100 Euro für einen Antrag auf Änderung des Vornamens und 200 Euro für einen Antrag auf Änderung des Familiennamens veranschlagt.
Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019