Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung WechselkennzeichenOnline erledigen

    Zulassung mit Wechselkennzeichen

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Seit dem 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für je zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, dem fahrzeugbezogenen Teil, der ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen ist und dem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil.

    Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote oder grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Die Zuteilung für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist allerdings möglich.

    Es sind für beide Fahrzeuge die Kraftfahrzeugsteuern zu entrichten. Vergünstigungen zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind bei den Versicherungsunternehmen zu erfragen. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der*m Halter*innen und Kontoinhaber*innen ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5d97f2fbb2b2247d3beb97e9022f6a0

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge).

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Privatpersonen:
    Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet.

    Firmen:
    Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung

    Gleiche Fahrzeugklasse:

    • Klasse M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (PKW)
    • Klasse L: Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder und Quads)
    • Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg
    • Gleiche Abmessung der Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 10 Abs. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Sofort

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Je nach Fallart ab 16,80 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de