Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wechselkennzeichen

    Wechselkennzeichen beantragen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sie besitzen zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig nutzen müssen?

    Dann könnte das Wechsel-Kennzeichen für Sie interessant sein.


    Welche Vorteile hat das Wechsel-Kennzeichen?

    Falls Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassung der beiden Fahrzeuge mit Wechsel-Kennzeichen einen günstigeren Tarif anbietet als bei regulären Zulassungen, sparen Sie Versicherungsprämie. Das klären Sie vorweg mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
    Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden. Es gibt also keinen steuerlichen Vorteil.


    Die Kennzeichen

    Beide Kennzeichen bestehen aus einem gemeinsamen Teil, z.B. GM-TY 10,
    und einem fahrzeugbezogenen Teil, meist die 1 und die 2.
    Zusammengesetzt ergibt das die beiden Kennzeichen GM-TY 101 und GM-TY 102.
    Der fahrzeugbezogene Teil des Schildes verbleibt am jeweiligen Fahrzeug.

    Die Schilder müssen die gleichen Abmessungen haben.
    Beide Teile müssen immer fest montiert werden.
    Eine Befestigung mit Klebeband, Magnet, Schnur o. ä. ist nicht zulässig.

    Kein Wunschkennzeichen möglich.


    Wechsel-Kennzeichen gibt es nur für die folgenden Fahrzeugklassen:

    • M1: Pkw
    • L: zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge
    • O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse

    Terminbuchung

    Buchen Sie einen Termin für 2 Zulassungen, und zwar entsprechend Ihren Fahrzeugdokumenten, z.B. eine Umschreibung plus eine Wiederzulassung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78a1c87272b8b0d826ef0ddee3c4b035

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Notwendige Unterlagen

    • Vollständige Fahrzeugpapiere für beide Fahrzeuge
    • jeweils gültige HU
    • Personalausweis
    • 2 eVB-Nummern für Wechsel-Kennzeichen
    • 2 SEPA-Mandate

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bei den Fahrzeugen muss es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen handeln:

    • M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
    • L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge)
    • Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)

    In folgenden Fällen können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:

    • zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Motorrad)
    • Fahrzeuge mit
      • Saisonkennzeichen
      • Kurzzeitkennzeichen
      • Roten Kennzeichen
      • Grünen Kennzeichen
      • Ausfuhrkennzeichen

    Außerdem gilt:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

    Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens auf zwei Fahrzeuge bezogen ist und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel - um 6 Euro je Fahrzeug.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3633
    E-Mail: zulassung@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de