Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung WechselkennzeichenOnline erledigen

    Wechselkennzeichen beantragen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Mit dem Wechselkennzeichen besteht die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge unter "einem" Kennzeichen zu führen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_afd7815abd7365e7088d3090d2986daa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
    • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
    • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
    • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
    • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
    • Kennzeichenschild/er
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
    • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
    • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Bei den Fahrzeugen muss es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen handeln:

    • M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
    • L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge)
    • Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)

    In folgenden Fällen können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:

    • zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Motorrad)
    • Fahrzeuge mit
      • Saisonkennzeichen
      • Kurzzeitkennzeichen
      • Roten Kennzeichen
      • Grünen Kennzeichen
      • Ausfuhrkennzeichen

    Außerdem gilt:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

    Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kann ich das Wechselkennzeichen für mein Auto und mein Motorrad nutzen?

    Nein, das Wechselkennzeichen ist nur für Fahrzeuge gleicher Fahrzeugklassen bestimmt, d.h. PKW - PKW, Motorrad - Motorrad, Anhänger - Anhänger. Die Angaben zur Fahrzeugklasse finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter den Positionen "J" und "4".

    Habe ich durch das Wechselkennzeichen Kosten gespart (Versicherung, Finanzamt)?

    Die Versicherungsgesellschaften haben zugesichert, Wechselkennzeichen bei der Prämienberechnung zu berücksichtigen.
    Das Finanzamt erhebt für beide Fahrzeuge die KFZ-Steuer im vollem Umfang.

    Samstags ist eine Zuteilung nicht möglich!

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de