Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie Ihre sogenannten Nebenwohnungen, auch als Zweitwohnungen bezeichnet, bei der Meldebehörde, in deren Bezirk die jeweilige Nebenwohnung liegt, anmelden. Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben. Als Zweitwohnung gelten in bestimmten Kommunen auch alle Mobilheime, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.

    Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet.

    Wer im Stadtgebiet der Stadt Dortmund Inhaber einer Zweitwohnung wird, hat dies dem Fachbereich Stadtkasse und Steueramt innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bei den Bürgerdiensten ersetzt diese direkte Meldung.

    Der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer auffordern. Wir werden dann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Zweitwohnungssteuerpflicht besteht. Eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer muss deswegen auch abgegeben werden, wenn Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall keine Steuerpflicht besteht.

    Wer ist steuerpflichtig?

    Steuerpflichtig ist, wer eine eine Zweitwohnung im Dortmund Stadtgebiet bewohnt. Dies gilt auch für Studenten und Auszubildende. Es ist ohne Bedeutung, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnsitz) innerhalb oder außerhalb Dortmunds befindet.

    Wer ist nicht steuerpflichtig?

    Nicht steuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt wird, bewohnt. Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Nebenwohnsitz unterhalten, sind ebenfalls unter gewissen Umständen nicht steuerpflichtig.

    Höhe der Steuer

    Die Zweitwohnungssteuer beträgt 12 % der Jahresnettokaltmiete. Im Falle selbst genutzten Wohneigentums wird statt der Nettokaltmiete die ortsübliche Miete zugrunde gelegt. Diese wird anhand des aktuell gültigen Mietwertspiegels der Stadt Dortmund ermittelt.

    Beispiel

    Für Ihre Zweitwohnung ist gem. Mietvertrag eine monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 520,00 € vereinbart. Die Jahresmiete beträgt damit 12 x 520,00 € = 6.240,00€. Damit ist eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 6.240,00 € x 12 % = 748,80 € zu entrichten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_83a7515b92b54b6c07a05fb4ac2a683d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Zweitwohnungssteuer (Personenbezogene Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstr. 11

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27678

    Fax: +49 231 50-27678

    E-Mail: steueramt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

    • Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
    • ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten

    In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:

    • Größe der Zweitwohnung (in qm)
    • Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
    • Nettokaltmiete (nur als Mieter)
    • Baujahr (nur als Eigentümer)
    • ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung

    Formulare

    Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Zweitwohnungssteuersatzung vom 23.04.1998 in Fassung der Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 30.11.1998

    Zweitwohnungssteuersatzung
    Zweitwohnungssteuersatzung Änderung

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus
    • Laden Sie die Nachweise hoch
    • Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
    • Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
    • Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.

    Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    Kommunal unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eventuell Meldestatus korrigieren:

    • Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
    • Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.

    Weitere Informationen

    Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: • jede Person, die einen Zweitwohnsitz hat (keine Vergünstigungen für z. B. Studenten, Rentner etc.) • Studierende, deren Erstwohnsitz im Elternhaus liegt Keine Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: • Aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnungen eines nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartners, dessen Familienwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet. • Nebenwohnsitze, die in der elterlichen Wohnung angegeben werden • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt werden • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen) • Räume zum Zwecke des Strafvollzugs

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de