Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.
Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet.
Wer im Stadtgebiet der Stadt Dortmund Inhaber einer Zweitwohnung wird, hat dies dem Fachbereich Stadtkasse und Steueramt innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bei den Bürgerdiensten ersetzt diese direkte Meldung.
Der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer auffordern. Wir werden dann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Zweitwohnungssteuerpflicht besteht. Eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer muss deswegen auch abgegeben werden, wenn Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall keine Steuerpflicht besteht.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist, wer eine eine Zweitwohnung im Dortmund Stadtgebiet bewohnt. Dies gilt auch für Studenten und Auszubildende. Es ist ohne Bedeutung, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnsitz) innerhalb oder außerhalb Dortmunds befindet.
Wer ist nicht steuerpflichtig?
Nicht steuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt wird, bewohnt. Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Nebenwohnsitz unterhalten, sind ebenfalls unter gewissen Umständen nicht steuerpflichtig.
Höhe der Steuer
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 12 % der Jahresnettokaltmiete. Im Falle selbst genutzten Wohneigentums wird statt der Nettokaltmiete die ortsübliche Miete zugrunde gelegt. Diese wird anhand des aktuell gültigen Mietwertspiegels der Stadt Dortmund ermittelt.
Beispiel
Für Ihre Zweitwohnung ist gem. Mietvertrag eine monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 520,00 € vereinbart. Die Jahresmiete beträgt damit 12 x 520,00 € = 6.240,00€. Damit ist eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 6.240,00 € x 12 % = 748,80 € zu entrichten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Zweitwohnungssteuer (Personenbezogene Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
- Größe der Zweitwohnung (in qm)
- Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
- Nettokaltmiete (nur als Mieter)
- Baujahr (nur als Eigentümer)
- ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Zweitwohnungssteuersatzung vom 23.04.1998 in Fassung der Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 30.11.1998
Zweitwohnungssteuersatzung
Zweitwohnungssteuersatzung Änderung
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Hinweise für Dortmund
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022