Klärung von Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Hinweise für Düren
Zweitwohnungssteuer zahlen alle, die in Düren eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen.
Keine Zweitwohnungssteuer zahlt derjenige, der eine Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen nutzt, der eine Wohnung von freien Trägern der Jugendhilfe zu Erziehungszwecken nutzt, der ein kostenloses Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt (z. B. Schüler, Studenten), der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält, verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist und dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.
Berechnungsgrundlage und Festsetzung
Die Stadt Düren verschickt an jede/n Inhaber*in einer Zweitwohnung in Düren eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Diese ist auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen (Mietvertrag u.a.) zurückzusenden (siehe Downloads).
Für Wohnungseigentümer und Vermieter besteht bei Nachfragen seitens der Stadt Düren Mitwirkungspflicht.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach Eintritt des Innehabens (in der Regel der Anmeldung) der Zweitwohnung; sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wohnung als Zweitwohnung abgemeldet wird (z.B. wegen Auszug oder Ummeldung als Hauptwohnung).
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ist der/die Inhaber*in einer Zweitwohnung Eigentümer*in dieser Wohnung oder wird die Wohnung mietfrei überlassen, wird der aktuelle Mietspiegel der Stadt Düren für die Berechnung zugrunde gelegt.
Änderungen der Nettokaltmiete sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die fällige Zweitwohnungssteuer wird in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch Abgabenbescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.
Änderung Ihrer persönlichen Daten
Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Bei Fragen zu Erst- und Zweitwohnsitz, Anmeldung und Statuswechsel u.a. wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Düren.
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
- Größe der Zweitwohnung (in qm)
- Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
- Nettokaltmiete (nur als Mieter)
- Baujahr (nur als Eigentümer)
- ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- KAG, kommunale Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
- Kommunale Satzungsteuer
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Düren