Klärung von Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Hat jemand zum eigenen persönlichen Lebensbedarf oder zum Lebensbedarf der eigenen Familie eine Nebenwohnung, so ist diese Wohnung zweitwohnungssteuerpflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Die Steuertatbestände werden auf dem amtlichem Vordruck erklärt. Weitere zu erbringende Unterlagen unterscheiden sich im Einzelfall und lassen sich nicht verallgemeinern.
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- KAG, kommunale Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
- Kommunale Satzungsteuer
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Velbert
Die Steuer wird als Jahressteuer (01.01 - 31.12.) erhoben. Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird diese anteilig berechnet. Sie beträgt 10 Prozent der Nettokaltmiete. Gegebenenfalls wird eine Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel berechnet. Ist auch dies nicht möglich, wird die Nettokaltmiete geschätzt.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag und endet mit dem letzten Tag des Innehabens der Zweitwohnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022
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