Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
    Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung

    FAQ

    1. Wer wird begutachtet?

    Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.

    Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

    2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?

    • Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
    • Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.1: Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1650

    Fax: +49 5241 85-1717

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    erforderliche Unterlagen

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    1. Personalausweis
    2. Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
    3. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gebühren müssen in Vorkasse übernommen werden.
    Die Gebühr beträgt in der Regel 70,00 €. (Barzahlung)

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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