Amtsärztliche Untersuchung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.
Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?
- Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
- Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1650
Fax: +49 5241 85-1717
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Gebühren müssen in Vorkasse übernommen werden.
Die Gebühr beträgt in der Regel 70,00 €. (Barzahlung)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh