Amtsärztliche Untersuchung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.
Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?
- Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
- Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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