Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig. Zu den Sondernutzungen gehören zum Beispiel Warenpräsentation und -verkauf, Werbung durch Werbeträger, Plakatierung, Litfasssäulen, Werbe- und Informationsstände, Straßenfeste auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hierfür werden Sondernutzungserlaubnisse mit entsprechender Gebührenfestsetzung erteilt. Das Abstellen eines nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs ist eine unerlaubte Sondernutzung, die gebührenpflichtig ist.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis müssen rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der beabsichtigen Nutzung, beim Fachbereich Öffentliche Ordnung eingereicht werden. Die Erlaubnis ist schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu beantragen. Die Stadt Herne kann dazu Erläuterungen durch Zeichnung, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Stadt Herne (Sondernutzungssatzung)
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Richtlinien für Großraum- und Schwerlasttransporte
Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne