Sondernutzung von Straßen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie z.B. ein Gerüst, einen Kran oder einen Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen möchten, dann benötigen sie eine Erlaubnis für diese Sondernutzung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie z.B. ein Gerüst, einen Kran oder einen Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen möchten, dann benötigen sie eine Erlaubnis für diese Sondernutzung.

    Bitte teilen Sie uns hierfür mit:

    - Wo? Aufstellungsort
    - Wie lange? Zeitraum und
    - Wieviel Fläche dafür in Anspruch genommen wird?

    Für sonstige Sondernutzungen, die dauerhaft in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen (z.B. Wärmedämmputz) ist ein Gestattungsvertrag notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8f8e893af4c559505499874dc03a3d6f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Talle 7

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308-3699

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Straßenplan / Streckenplan
    • Ggf. Verkehrszeichenplan
    • Veranstalterklärung
    • Bestätigung des Versicherungsschutzes

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de