Sondernutzung von Straßen

    Straßenveranstaltungen

    Hinweise für Lippe

    Veranstaltungen auf der Straße, wie Festumzüge, Straßenfeste oder Sportveranstaltungen sind möglich. Diese Veranstaltungen müssen aber für alle sicher sein. Deshalb ist immer eine verkehrsrechtliche Erlaubnis nötig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    5.2.20 Bauleitung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    5.1.20 Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Da je nach Veranstaltung weitere Unterlagen erforderlich sind (beispielsweise eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Haftungsfreistellungserklärung), empfehlen wir Ihnen, dies vorher rechtzeitig mit uns abzuklären.
    Das gilt besonders, wenn eine Veranstaltung erstmalig durchgeführt wird.
    Liegen dem Antrag bereits aussagekräftige und prüffähige Unterlagen bei, beschleunigt dies das Genehmigungsverfahren und dient letztlich auch der sicheren und ungetrübten Durchführung der Veranstaltung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    etwa 2 Monate

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn sich eine Veranstaltung auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de