Sondernutzung von StraßenOnline erledigen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Beispiele für eine Sondernutzung:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen;
    • Anbringen von Plakaten;
    • Betrieb von Außengastronomie;
    • Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche;
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen);
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f01afd3ac5479e083891d8330c16c7d5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

    • Ein Ausweisdokument
    • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
    • Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Erst nach der Zahlung der Gebühren können Sie den Bescheid im Wirtschafts-Service-Portal.NRW herunterladen.

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune für Sondernutzungen. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Falle von Straßensondernutzungserlaubnissen innerorts manche Kommunen zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Auch die Vereinbarung von monatlichen Zahlungen ist in bestimmten Fällen üblich. Sollte dies zutreffen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de