Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

    Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:

    • Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
    • Das Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
    • Das Anbringen von Wahlplakaten (auch kurz vor der Wahl)
    • Werbefahrzeuge von Autohäusern (Aktionen von Autoherstellern)
    • jegliche Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus

    Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4249b69075fb008d41481502c5869162

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Verkehr Verwaltungsabteilung Team Straßenrecht (Kopie 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3381

    E-Mail: strassenrechte@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:

    • Tag und des Zeitraum der Sondernutzung
    • Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
    • Ort und der Größe der genutzten Fläche.

    Beim Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler/innen anzugeben.

    Beim Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.

    Bitte nutzen Sie die Anmeldung über die BundID auch als Vertreter einer juristischen Person. Bei der Registrierung können die dienstlichen Kontaktdaten angegeben werden.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.

    Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Ca. 1 Woche

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de