Sondernutzung von StraßenOnline erledigen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

    Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:

    • Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
    • Das Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
    • Das Anbringen von Wahlplakaten (auch kurz vor der Wahl)
    • Werbefahrzeuge von Autohäusern (Aktionen von Autoherstellern)
    • jegliche Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus

    Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4249b69075fb008d41481502c5869162

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Verkehr Verwaltungsabteilung Team Straßenrecht (Kopie 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3381

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

    Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € erhoben.

    Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de