Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:
- Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
- Das Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
- Das Anbringen von Wahlplakaten (auch kurz vor der Wahl)
- Werbefahrzeuge von Autohäusern (Aktionen von Autoherstellern)
- jegliche Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.
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Ansprechpartner
Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:
- Tag und des Zeitraum der Sondernutzung
- Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
- Ort und der Größe der genutzten Fläche.
Beim Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler/innen anzugeben.
Beim Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.
Bitte nutzen Sie die Anmeldung über die BundID auch als Vertreter einer juristischen Person. Bei der Registrierung können die dienstlichen Kontaktdaten angegeben werden.
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.
Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Ca. 1 Woche
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021