Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Um öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (STVA) des Kreises Warendorf.
Eine Sondernutzung ist für folgende Nutzungen zu beantragen:
- Lagerung von Materialien,
- Aufstellung eines Containers,
- Aufstellen eines Gerüstes,
- Aufstellung von Plakatständern,
im öffentlichen Verkehrsraum.
Ortsrecht
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wadersloh
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Hinweise für Wadersloh
je nach benutzter Fläche
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021