Sondernutzung von StraßenOnline erledigen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

    Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9658b0a008f3ef1c4a015e39daf6a272

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-723

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Landschaftsbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-721

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-723

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • formlose Anfrage oder unterschriebener  Antrag 

    Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de