Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. Sondernutzungserlaubnisse sind u. a. erforderlich für

    • Aufstellung von Gerüsten, Baubuden, Abfallcontainern sowie Baustofflagerungen
    • Verkaufsauslagen oder Werbeständer in Verbindung mit Geschäftslokalen
    • Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten in Verbindung mit Gaststätten

    Die Beantragung der Erlaubnis hat spätestens 14 Tage vor der beabsichtigen Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_19734fd77abbae93b2f76d86ea98d91e

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Straßenwegegesetz (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Gemeinde Eitorf, Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Je nach Vorhaben (z. B. Baugerüst auf Gehweg, Abfallcontainer auf Straße etc.), benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de