Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. Sondernutzungserlaubnisse sind u. a. erforderlich für
- Aufstellung von Gerüsten, Baubuden, Abfallcontainern sowie Baustofflagerungen
- Verkaufsauslagen oder Werbeständer in Verbindung mit Geschäftslokalen
- Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten in Verbindung mit Gaststätten
Die Beantragung der Erlaubnis hat spätestens 14 Tage vor der beabsichtigen Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Straßenwegegesetz (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Gemeinde Eitorf, Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Je nach Vorhaben (z. B. Baugerüst auf Gehweg, Abfallcontainer auf Straße etc.), benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Eitorf