Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten.
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (zu gewerblichen Zwecken)
Das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung (Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus) dar. Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von
- Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Werbeständern/Verkaufsauslagen
- Plakatierung
- Informations- und Verkaufsständen
- Verteilen von Handzetteln/Werbematerial.
Da bei der Vielzahl an Sondernutzungsfällen nicht alle abschließend aufgeführt werden können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung die hinterlegten Formulare:
- Antrag auf Sondernutzung, oder
- Antrag auf Plakatierung
Bei Fragen wenden Sie sich an: vl.gewerbe@bad-honnef.de
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum
Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von
- Gerüsten
- Schutt- und Materialcontainern
- Bauzäunen
- Baumaschinen etc.
- das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc
- Arbeiten im Straßenraum
- Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme
Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung.
Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung).
Bei fragen wenden Sie sich an:strassenverkehr@bad-honnef.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
Für die gelisteten Sondernutzungen werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef