Sondernutzung von StraßenOnline erledigen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten.

     

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (zu gewerblichen Zwecken)

    Das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung (Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus) dar. Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von

    • Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
    • Werbeständern/Verkaufsauslagen
    • Plakatierung
    • Informations- und Verkaufsständen
    • Verteilen von Handzetteln/Werbematerial.

    Da bei der Vielzahl an Sondernutzungsfällen nicht alle abschließend aufgeführt werden können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

    Bitte nutzen Sie zur Beantragung die hinterlegten Formulare:

    • Antrag auf Sondernutzung, oder
    • Antrag auf Plakatierung

    Bei Fragen wenden Sie sich an: vl.gewerbe@bad-honnef.de

     

    Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum

    Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von

    • Gerüsten
    • Schutt- und Materialcontainern
    • Bauzäunen
    • Baumaschinen etc.
    • das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc
    • Arbeiten im Straßenraum
    • Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme

    Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung.

    Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung).

    Bei fragen wenden Sie sich an:strassenverkehr@bad-honnef.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e23746485676bd9d8756cfb49a9562b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2-32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Für die gelisteten Sondernutzungen werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de