Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Sobald eine Absicherung durch Verkehrszeichen erforderlich ist (die Festlegung obliegt der Straßenverkehrsbehörde), muss gleichzeitig eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO getroffen werden. Im Antrag ist dann ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28d97c217ca3db3ade391a32b7db9a23

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der vollständig ausgefüllte Antrag ist durch die ausführende Firma einzureichen. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Neben einer Grund-Gebühr von 25,00 Euro werden je nach Stadtteil/Straße zwischen 5,50 - 10,00 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter genutzter städtischer Fläche und Monat erhoben (Mindestgebühr 20 Euro). Es wird tagesgenau abgerechnet. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkeinnahmen zu zahlen.

    Bei Baustelleneinrichtungsflächen ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 100€ pro m² genutzter Fläche (Regelfall) zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. (Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid). Bei den anderen Sondernutzungsarten behalten wir uns die Einforderung einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de