Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Sobald eine Absicherung durch Verkehrszeichen erforderlich ist (die Festlegung obliegt der Straßenverkehrsbehörde), muss gleichzeitig eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO getroffen werden. Im Antrag ist dann ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Besondere Auflagen und Hinweise für:
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergisch Gladbach
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist durch die ausführende Firma einzureichen. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Neben einer Grund-Gebühr von 25,00 Euro werden je nach Stadtteil/Straße zwischen 5,50 - 10,00 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter genutzter städtischer Fläche und Monat erhoben (Mindestgebühr 20 Euro). Es wird tagesgenau abgerechnet. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkeinnahmen zu zahlen.
Bei Baustelleneinrichtungsflächen ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 100€ pro m² genutzter Fläche (Regelfall) zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. (Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid). Bei den anderen Sondernutzungsarten behalten wir uns die Einforderung einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021