Straßen anders nutzen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
StrWG NRW
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wassenberg
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO, wie z.B. ein zeitlich begrenztes Halteverbot, sind durch die Unternehmen/Bauunternehmen beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Serviceportal der Kreisveraltung Heinsberg unter der Dienstleistung "Arbeiten im Straßenraum/Aufstellen von Gerüsten und Kränen".
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021