Straßen anders nutzen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- Satzung der Stadt Heinsberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße - Sondernutzungssatzung
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Je nach Art, Örtlichkeit und Ausmaß der Sondernutzung ist zusätzliche eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Ordnungsamt - Verkehrsangelegenheiten - zu beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Die Stadt Heinsberg ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Die Sondernutzungserlaubnis ist jährlich neu zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021