Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Düren
Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Freien vorab bei der zentralen Ansprechstelle der Stadt Düren anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere Veranstaltungen und jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, wie beispielsweise Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Musikveranstaltungen und viele weitere.
Die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen sorgt für die Beteiligung aller zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer Behörden, die für die ordnungsgemäße Genehmigung und Abwicklung einer Veranstaltung nötig sind. Auch prüft sie, ob ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zu erstellen ist.
Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt über ein Anmeldeformular. Dieses können Sie sich hier herunterladen und entweder postalisch oder digital bei der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungen einreichen.
Bei Fragen rund um die Anmeldung und das Thema Veranstaltungen steht Ihnen die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen gerne zur Seite.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düren
- Anmeldeformular
- Veranstaltungsbeschreibung
- Weitere vorzulegende Dokumente/ Nachweise/ Anträge ergeben sich aus dem Anmeldeformular
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Hinweise für Düren
Die Kosten sind abhängig von den Gebühren für die jeweils erforderlichen Genehmigungen. Die Zahlungsaufforderung zur Überweisung des Betrages erhalten Sie mit der Genehmigung.
Hierzu passende Dienstleistungen:
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021