Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Sondernutzung ist jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehrsfluss und wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes nicht übermäßig einschränkt. Sondernutzung ist grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig.

    Sondernutzungen sind z.B.:

    • Aufstellung eines Containers, Baugerüstes, Arbeitswagens
    • Aufstellung einer Baumaschine, Baubude
    • Aufstellung eines Straßen-Cafés (z.B. Marktplatz)

    Die Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Der Antrag sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Nutzung gestellt werden. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4 - 8 Wochen vor Beginn).

     

    Eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes erheblich eingeschränkt wird. Dann handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung vom Amt 61 - Straßenbau und Verkehrslenkung - der StädteRegion Aachen bedarf.

    Die Tatbestandsmerkmale der übermäßigen Straßennutzung liegen vor (§ 29 Straßenverkehrsordnung), wenn die Straße wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr eingeschränkt wird und dadurch der gängige Verkehrsfluss beeinflusst wird.

    Übermäßige Straßennutzungen sind z.B.:

    • Radrennen
    • Mannschaftsfahrten
    • motorsportliche Veranstaltungen
    • vergleichbare Veranstaltungen

    Die Tatbestandsmerkmale der Ausnahmegenehmigung (§ 46 Straßenverkehrsordnung) sind erfüllt, wenn Hindernisse auf die Straße gebracht werden. Dies liegt vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes durch Hindernisse, die auf die Straße gebracht werden oder auf der Straße liegen gelassen werden, eingeschränkt wird.

    Der Antrag auf übermäßige Straßennutzung oder Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden: Straßenbau und Verkehrslenkung - Serviceportal StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)

     

    Downloadbereich

    • Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Sondernutzungssatzung

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    ID: L100002_2129fd54ef7c8fdcec9b567860059567

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    • Sondernutzungssatzung der Stadt Monschau
    • Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW
    • Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Der Antrag für die Erteilung einer Sondernutzung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de