Sondernutzung von StraßenOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b9d78e641c13875be542496b2d025b3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt- und Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 10

    47829 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Lagepläne, Skizzen, und / oder Fotos

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag ist gemäß § 6 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 3 Wochen (Der Antrag ist schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld zu stellen.)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • zzgl. Verwaltungsgebühr: 15,00€ bis 40,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    • Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Downloads
    • Gebührentarif als Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de